Wichtige Termine und Fristen im Schuljahr 2025/2026
 
 Antrag auf Versetzung zum 01.08.2026 innerhalb von NRW: bis zum 30.11.2025  
 Antrag auf Versetzung zum 01.08.2026 in ein anderes Bundesland: bis zum 10.01.2026
 Antrag auf Versetzung zum 01.02.2027 in ein anderes Bundesland: 30.06.2026
(Nur folgende Bundesländer nehmen daran teil:  Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen)
 Antrag auf Teilzeitbeschäftigung: mind. 6 Monate vorher
 Antrag auf Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell: mind. 6 Monate vorher (Beginn zum 01. August oder zum 01.   Februar eines Jahres)
 Verlängerung von Teilzeit / Beurlaubung: mind. 6 Monate vor Ablauf
 

Versetzungsanträge sind online unter www.oliver.nrw.de zu stellen. Der Papierbeleg muss danach innerhalb von 7 Tagen auf dem Dienstweg (über die Schulleitung) nachgereicht werden (es zählt das Datum des Posteingangs).
Bei der Rückkehr aus der Elternzeit gelten besondere Fristen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.oliver.nrw.de.
Wichtig: Bei Versetzungswünschen innerhalb eines Kreises oder der Stadt Bielefeld sollten Sie sich zusätzlich direkt beim Schulamt melden. Außerdem empfiehlt es sich, den zuständigen Personalrat bei allen beabsichtigten Versetzungen zu informieren und um Unterstützung zu bitten.
Alle Erlasse, Hinweise und Rechtsgrundlagen sind auf der im Text angegebenen Webseite nachzulesen.